Ziel des Förderprogrammes ist es, Eigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Aubing-Neuaubing-Westkreuz“ bei Aufwertungsmaßnahmen an ihren Anwesen zu unterstützen. 

Planen Sie z.B. Spielplätze zu erneuern, Treffpunkte für die Bewohnerschaft zu schaffen, die Erschließung zu den Wohngebäuden barrierefrei umzubauen, die Begrünung ihrer Anlagen zu erweitern oder auch abschließbare Fahrradhäuser zur Verfügung zu stellen, dann können Sie von unserem Förderprogramm aktiv.gestalten profitieren.

Gefördert werden auch aufwendige Fassaden- und Dachsanierungen und Aufwertungsmaßnahmen an Vorbereichen und Vorgärten, soweit ihr Anwesen an einem stadtteilbedeutsamen Straßenraum oder innerhalb des Ortskerns Aubing liegt.

Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität, rückt das Förderprogramm verstärkt die ökologischen Aufwertungspotenziale sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung auf ihrem Anwesen in den Mittelpunkt.

Speziell innerhalb ihrer Außenanlagen, Wohnhöfe oder Gärten gibt es Möglichkeiten, die Auswirkungen der Klimaveränderungen zu reduzieren. Bei zunehmend strahlungsintensiveren und durchschnittlich wärmeren Sommermonaten, ist bereits jetzt an Maßnahmen zu denken, die unser Wohlbefinden und den Erholungswert in unserem direkten Freiraum in Zukunft steigern und sichern können. Betrachten wir unsere Gärten und Freiflächen auch als potentiellen Lebens-raum für Insekten und Kleintiere, dann gibt es auch hier viele Möglichkeiten, diese zu optimieren.

Speziell bei Aufwertungsmaßnahmen innerhalb ihres Wohnumfeldes, fördern wir neben Gesamtmaßnahmen, ab einem bestimmten Umfang oder einer bestimmten Freiflächengröße, auch einzelne Elemente nach unserem Baukasten-Förderprinzip.

 

Ab einer Flächengröße von 500m² fördern wir ab sofort die Herstellung artenreicher Wildblumenwiesen innerhalb ihres Wohnumfeldes. Haben Sie also größere Rasenflächen zur Verfügung, die nicht weiter genutzt werden? Wildblumenwiesen sehen nicht nur sehr schön aus, sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt. Bei der Pflege sparen Sie außerdem viel Zeit mit Mähen!

Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), Sanierungstreuhänderin der Landeshauptstadt München, unterstützt Sie bei allen Fragen zur Förderfähigkeit und Planung der Maßnahmen. Bei Fassadengestaltungen bietet die MGS zusätzlich den kostenfreien Gebäudemodernisierungs- und Energie-Check an, damit energetische und gestalterische Maßnahmen Hand in Hand gehen.

„aktiv.gestalten“ ist ein kommunales Förderprogramm der Landeshauptstadt München, das Investitionen zur Verbesserung und Aufwertung von privaten Immobilien und deren Wohnumfeld fördern und damit lebendige und lebenswerte Stadtteile unterstützt. Finanziert wird das Förderprogramm aus Bundes- und Landesmitteln des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie aus Mitteln der Landeshauptstadt München.

Was wird gefördert?

 

Maßnahmen im Wohnumfeld:

Die Fördervoraussetzungen sind, dass ihre Immobilie mindestens drei Wohneinheiten hat, die Außenanlagen für alle Bewohner*innen zugänglich sind und sich im Bereich Neuaubing/ Westkreuz befindet.

  • Aufwertung und mehr Begrünung
  • Schaffung attraktiver Spielflächen und Treffpunkte
  • Komfortable Wegeverbindungen für alle Generationen (barrierefreier Ausbau)
  • Dach- und Fassadenbegrünungen 
  • Oberflächenentsiegelung und Regenwasserversickerung vor Ort
  • Überdachte und abschließbare Fahrradabstellanlagen
  • Schaffung von Gemeinschaftsgärten

 

Maßnahmen an stadtteilbedeutsamen Straßenräumen:

Die Fördervoraussetzung ist, dass ihr Anwesen entlang der Limesstraße bzw. innerhalb des Ortskern Aubings liegt. Reine Instandsetzungsmaßnahmen können nicht gefördert werden.

  • Sanierung historischer Fassaden und Dächer inkl. Fenster (von Straßen einsehbare Teile)
  • Fassadenbegrünung
  • Neugestaltung Vorgärten oder Vorbereiche
  • Begrünungsmaßnahmen
  • Erneuerung Zäune

 

Wer kann eine Förderung beantragen und wie hoch ist die Förderung?

Erfüllt ihr Anwesen und ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen, dann können Sie mit einer 100%-Förderung der Vorplanung sowie bis zu 50% der Planungs- und Baukosten ab der Entwurfsplanung für Freiflächengestaltungen rechnen. Für Fassadensanierung und Aufwertungsmaßnahmen im Vorgarten/ Vorbereich können bis zu 30% der Planungs- und Baukosten ab der Entwurfsplanung für Fassadensanierung gefördert werden.
Die maximale Fördersumme beträgt pro Maßnahme 100.000€.

Grundlage für eine Förderung sind die Programmrichtlinien, über die wir Sie gerne informieren.

 

 

Wo kann der Antrag gestellt werden und wie sieht die Abwicklung aus?

Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) unterstützt Sie bei allen Fragen zur Förderfähigkeit und Planung Ihrer Maßnahmen. Ist Ihr Projekt förderfähig, so beantragt die MGS für Sie die Fördermittel und zahlt diese nach Umsetzung der Maßnahme aus.

  • Das Antragsverfahren und die Abwicklung im Einzelnen:
  • Sie erhalten eine unverbindliche Beratung zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Anwesen
  • Sie erhalten durch einen Fachplaner*in erstellten kostenfreien Vorentwurf
  • Sie beauftragen die Umgestaltung. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH begleitet hierbei alle Maßnahmen bis zur Realisierung

Ansprechpartner: 

Stadtteilmanagement Aubing-Neuaubing-Westkreuz
Daniel Genée
Friedrichshafener Str. 11
81243 München 
Tel. 089.18 92 92 40, Mobil 0172 103 98 49