Im April 2014 wurde mit Beschluss des  Stadtrates der Landeshauptstadt München die förmliche Festlegung von Neuaubing-Westkreuz als Sanierungsgebiet beschlossen. Damit verknüpft ist eine Aufnahme in die Städtebauförderung. Zunächst erfolgte dies im Rahmen des Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", 2017 wechselten Neuaubing und das Westkreuz in das Programm "Soziale Stadt". Im Januar 2019 wurde das Gebiet um den Ortskern Aubing erweitert. Seit 2020 gilt für Aubing-Neuaubing-Westkreuz das Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt". Über die Städtebauförderung können Projekte und Maßnahmen in Angriff genommen werden, die zur Stärkung und Stabilisierung eines lebendigen und zukunftsorientierten Quartiers beitragen. Die Fördermittel werden zu 60% von Bund und Freistaat Bayern und zu 40% von der Landeshauptstadt München  finanziert.

Als Handlungsgrundlage dient das vom Stadtrat beschlossene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Neuaubing-Westkreuz (ISEK Neuaubing-Westkreuz) mit den darin enthaltenen Zielen und Maßnahmen, erstmals auch mit einem Energieleitplan zu einer sozial ausgewogenen energiegerechten Stadtentwicklung.

Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für Neuaubing und Westkreuz wurde mit intensiver Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner, der Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, der Gewerbetreibenden, der sozialen und kulturellen Institutionen sowie der örtlichen Politik entwickelt.  

Zwischen 2016 und 2018 wurden einzelne Maßnahmen in dem Sanierungsgebiet zusätzlich über das EU-Projekt „Smarter Together“ gefördert, welches auf den Sanierungszielen im Stadtteil aufbaut und in Synergieeffekten innovative Ansätze der Stadtentwicklung einbringt.

Schwerpunkte

  • Stärkung und Vernetzung der Nahversorgungszentren und Geschäftsstraßen
  • Ausbau und Aufwertung öffentlicher Grünflächen und Plätze 
  • Verschönerung des Stadtbildes
  • Erhalt und Entwicklung identitätsstiftender historischer Ensembles
  • Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
  • Förderung einer nachhaltigen und energiebewussten Stadtteilentwicklung

 

Umsetzung vor Ort

Federführend bei der Umsetzung des Aktive Zentren Programms ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) ist als Sanierungsträgerin und Treuhänderin der Landeshauptstadt München mit der Umsetzung der Projekte und Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept betraut. 

Programmlaufzeit

Das Programm läuft gemäß Stadtratsbeschluss zunächst bis 31.12.2022. Nach einer erfolgreichen Evaluation und nach einem positiven Beschluss durch den Stadtrat ist eine Verlängerung um weitere vier Jahre möglich.

 

Verfahrensregeln

Rechtliche Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sowie zur Erreichung der Programmziele ist die Festlegung eines abgegrenzten Gebietes als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Abs. 1 BauGB.  In Aubing, Neuaubing und Westkreuz wird das vereinfachte Sanierungsverfahren gemäß § 144 Abs. 4 BauGB angewendet. Danach sind Bauvorhaben, Nutzungsänderungen und befristete Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr genehmigungspflichtig.