Ansprechende Quartierszentren und Geschäftsstraßen prägen einen lebenswerten Stadtteil. Daher ist es wichtig, diese Bereiche auch gestalterisch zu stärken. Die enge Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden ist hier entscheidend.

Mit Hilfe des Werbe- und Gestaltungskonzepts haben Sie die Möglichkeit, das Erscheinungsbild Ihres Geschäfts zu stärken und gleichzeitig die Attraktivität ihres Stadtteils zu erhöhen.

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung und finanzielle Förderung, wenn sie Ihren Ladenvorbereich oder Ihre Sondernutzungsfläche mit einer sichtbaren Wirkung auf den öffentlichen Raum qualitätvoll umgestalten möchten.

Befindet sich Ihr Geschäft innerhalb des Forums am Westkreuz, an der Limes-, Ubo- oder Altostraße (s. Lageplan), dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns genauer über Ihre Fördermöglichkeiten beraten.

Was kann gefördert werden? 

  • Außenmöblierung (Tische u. Stühle)
  • Schirme und Markisen
  • Begrünung
  • Warenpräsentation
  • Werbeanlagen
  • Beleuchtung

Wer kann einen Antrag stellen? 

Einen Antrag können alle Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister stellen, welche im Geltungsbereich des „Werbe- und Gestaltungskonzeptes“ liegen und deren neu gestaltete Flächen in den öffentlichen Straßenraum wirken.

Wie hoch ist die Förderung und welche Vorteile gibt es sonst noch? 

Gestalten Sie Ihren Betrieb im Sinne der Richtlinien und Sie können:

  • Bis zu 50 % der Anschaffungskosten erstattet bekommen (max. 12.000 Euro Zuschuss)
  • Ihren Standort gemeinsam profilieren und die Kundenbindung stärken
  • Kundenfrequenzen, Aufenthaltsdauer und somit auch die Kaufkraft steigern 

Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag wird beim Stadtteilmanagement gestellt. Dort können Sie sich natürlich weiter informieren und zu unseren Fördermöglichkeiten beraten lassen

Wer entscheidet über den eingereichten Antrag?

Über ihren Antrag entscheidet die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS).

Beispiel einer umgesetzten Maßnahme in Pasing